Mediation

auf der Grundlage des Mediationsgesetzes vom 21.07.2012 (BGBl. I S. 1577)

Mediation ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren der alternativen Konfliktlösung (AKL oder – ADR, abgeleitet aus dem Begriff: „Alternative Dispute Resolution“). Es bietet eine Alternative zur streitigen Auseinandersetzung vor Gericht und soll vom Konflikt zum Konsens führen.

Mediation setzt die Bereitschaft und den Entschluss der Parteien voraus, ihren Konflikt im Wege der Mediation durch eine von ihnen selbst erarbeitete Vereinbarung beizulegen. An die Stelle einer hoheitlichen Entscheidung tritt das beiderseitige Einvernehmen. Die Parteien sind – anders als der Richter - nicht an der Beweis- und Rechtslage gebunden. Sie können eine Problemlösung erarbeiten, die an ihren eigenen Interessen und Wertvorstellungen orientiert ist und von ihnen als fair empfunden wird. Diese kann, muss aber nicht, mit dem Ergebnis eines Richterspruchs übereinstimmen. Dem Mediator fehlt die Entscheidungsbefugnis; als unabhängige und neutrale Person führt er die Parteien durch das Verfahren der gemeinsamen Lösungssuche (§ 1 Abs. 2 Mediationsgesetz).

 

Dies formuliert das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsgesetz in § 1 Abs. 1 wie folgt: 

„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben“.

 

Die tragenden Verfahrensprinzipien der Mediation sind (neben der Freiwilligkeit): Eigenverantwortlichkeit, Transparenz und Offenlegung, Vertraulichkeit und Informiertheit. Im Bewusstsein, dass kein Mensch wirklich Zugang zu dem hat, was (tatsächlich geschehen und damit wahr) ist, lautet die Grundfrage, gerichtet an die Konfliktbeteiligten, am Verhandlungstisch: „Wer bist du? Woher kommst Du? Wohin gehst Du?“.  Das Geheimnis erfolgreicher Konfliktbewältigung ist die Fähigkeit, Bindung dauerhaft zu erhalten und zu erneuern, wenn sie zu schnell zerbrochen wurde.  Der Kommunikationszweck, nämlich die einvernehmliche Problemlösung, kann nur in einem gemeinsamen Bedeutungsraum erreicht werden. Überschreitet der Bedeutungsraum der (beiderseitigen) Kritik den Bedeutungsraum der Bindung, ist eine lösungsorientierte Kommunikation nicht mehr möglich.  In den Dienst der Einigung kann und sollte auch die Sprache gestellt werden: Eine gewaltfreie Kommunikation sollte es sein, in der Worte Fenster sind und keine Mauern.

Der Wechsel vom Zivilprozess zur Mediation ist also zuvörderst ein Prozess der Veränderung („Change“) der Streitkultur. Es gelten abweichende Parameter (mehr dazu hier).


 

Wesensmerkmale einer Mediation

Die Mediation im Sinne des Mediationsgesetzes verlangt nach dessen § 1 Abs. 1

  • ein strukturiertes Verfahren 
  • mit dem Ziel der einvernehmlichen Konfliktbeilegung
  • Freiwilligkeit
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Führung durch einen Mediator

 

Führungsaufgaben des Mediators/der Mediatorin

Der Mediator/die Mediatorin soll die Konfliktparteien bei der Suche nach einer eigenen Lösung ihres Konfliktes unterstützen. Er/sie ist Vermittler/Vermittlerin. Er/sie ist von beiden Parteien unabhängig, muss deshalb auch von beiden Parteien beauftragt werden. 

Der Mediator/die Mediatorin ist zwar nicht für die Sachlösung, wohl aber für die Durchführung des Verfahrens nach den Grundsätzen des Mediationsgesetzes verantwortlich. Ihr kommt die Aufgabe zu, die Parteien durch den Prozess mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zu führen

Dem Mediator/der Mediatorin fehlt jede Entscheidungskompetenz. Er/sie verzichtet auf jede Bewertung von Lösungsoptionen, solange und soweit sie nicht von beiden Konfliktparteien dazu aufgefordert wird. 

Im Zentrum der Mediation steht der Vorrang der selbstbestimmten Konfliktlösung und die Vermittlung persönlicher Fähigkeiten sowohl im Umgang mit dem aktuellen Konflikt als auch hinsichtlich zukünftiger Konfliktsituationen (Individual-Autonomy-Projekt). 

 

 

Verlauf des Mediationsverfahrens

Wie eine Mediation zu verlaufen hat, ist im Mediationsgesetz nicht vorgeschrieben. Einigkeit besteht aber darin, dass das Verfahren eine feste Struktur haben muss. 

Nach der Erklärung des Verfahrens durch den Mediator und der Verständigung über bestimmte Vorgehensweisen benennen die Parteien die zu behandelnden Themen und bringen die hierfür erforderlichen Sachinformationen ein. 

Sodann werden sie vom Mediator dazu veranlasst, die beiderseitigen Interessen zu artikulieren und zu verstehen. Dies ist das sog. Herzstück der Mediation. Es geht darum, die Medianten mit Hilfe der Grundsätze des Transformationsansatzes zu unterstützen, nicht nur ihre eigenen Interessen zu erkennen und auszudrücken (Empowerment), sondern auch die Sichtweisen und Bedürfnisse der anderen Konfliktpartei zu erfahren und anzuerkennen (Recognition).

Der Blick wird von der Vergangenheit weg und – in einem möglichst kreativen und nicht durch Bewertungen eingeengten Verfahrensschritt – hin zu denkbaren Lösungswegen (Optionen) gelenkt. Anschließend nehmen die Parteien eine Bewertung der Optionen anhand der zuvor herausgearbeiteten Interessen vor und verhandeln auf dieser Basis, bis sie zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen. Diese einvernehmliche Lösung legen sie in einer Abschlussvereinbarung nieder.

 

Das 6-Phasen-Modell einer Mediation durchläuft folgende Phasen:

  1. Vorbereitung und Mediationsvertrag
  2. Informations- und Themensammlung
  3. Interessenklärung – das „Herzstück der Mediation 
  4. Kreative Lösungssuche
  5. Bewertung der Lösungsoptionen und Konsensfindung
  6. Abschlussvereinbarung und Umsetzung

 

 

 

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